21. Januar: Vorstellung der Kandidierenden

Sie wollen die evangelische Kirchengemeinde Hennef gemeinsam leiten: 19 Kandidierende stellen sich den Gemeindegliedern dazu persönlich vor.
Bei der Gemeindeversammlung am Sonntag, 21. Januar, ab 11 Uhr in der Christuskirche.
Ab diesem Tag vier Wochen lang haben 7.000 evangelische Gemeindeglieder in Hennef dann die Wahl: Online und per Briefwahl ab dem 21. Januar und bis zum Tag der Urnenwahl am 18. Februar können sie ihre Stimme abgeben, um 17 Mitglieder des Presbyteriums turnusgemäß neu zu wählen. 19 Bewerbungen dafür liegen vor.

Das Presbyterium wird turnusgemäß alle vier Jahre neu gewählt. In diesem Frühjahr bestimmen die Evangelischen in Hennef 15 Gemeindemitglieder und zwei Mitarbeitende, die für die nächse Amtsperiode bis 2028 gemeinsam mit den vier Pfarrstelleninhabern das Leitungsgremium bilden sollen.

Das Presbyterium ist das Parlament einer evangelischen Kirchengemeinde: Es hat das letzte Wort in allen Entscheidungen. Seine ehrenamtlichen Mitglieder leiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrpersonen die Kirchengemeinde. Sie verwalten Besitz und Finanzen. Sie bestimmen PfarrerInnen und Mitarbeitende. Sie verantworten die Gemeindearbeit.

In Hennef bedeutet das: Wofür 1,2 Millionen Euro aus Kirchensteuereinnahmen ausgegeben werden, welche Aufgaben die über ein Dutzend angestellten Mitarbeitenden angehen – aber auch, wie Gottesdienste und Gemeindeleben gestaltet sind – das entscheiden maßgeblich 15 ehrenamtliche Gemeindeglieder. Sie bilden neben den fünf Pfarrerpersonen und zwei Mitarbeitendenpresbytern die Mehrheit im Gemeindevorstand.

Erstmals kann dabei auch online abgestimmt werden. Alle 7.000 Evangelische in Hennef werden dazu angeschrieben.

Weitere Themen

Auf der Gemeindeversammlung wird auch feierlich verabschiedet Pastorin Dr. Katharina Opalka, die von September bis Dezember 2023 in unserer Kirchengemeinde tätig war.

Für weitere Themen ist die Tagesordnung der Gemeindeversammlung offen.
Themenwünsche können beim Vorsitzenden des Presbyteriums, Pfarrer Stefan Heinemann, angemeldet werden.

Die Durchführung einer öffentlichen Gemeindeversammlung mindestens einmal im Jahr ist durch die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland vorgeschrieben.