Kircheneintritt

Wer einmal Mitglied der evangelischen Kirche war, dann aber ausgetreten ist, kann jederzeit wieder in die Kirche eintreten. Das ist ganz unbürokratisch möglich: Setzen Sie sich mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin in Verbindung – das ist unser Pfarr-Team.
Ihr Gesprächspartner vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch: Es bietet denjenigen, die mögen, die Chance, ihre persönliche Geschichte mit der Institution Kirche zu erzählen.

Falls sie zur Hand sind, sollten Eintrittswillige zu diesem Gespräch neben dem Personalausweis die Taufurkunde oder eine entsprechende Bescheinigung mitbringen sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht.
Falls Sie möchten, kann die Aufnahme im Gemeindegottesdienst oder im Zusammenhang mit einem Gottesdienst in der Kirche feierlich vollzogen werden.
Falls Sie umgekehrt gerne mehr Distanz hätten, können Sie sich auch bei einer kirchlichen Eintrittsstelle melden und dort das Gespräch führen.

Ist der Eintritt mit einer Taufe verbunden?
Wenn Sie vor Ihrem Austritt nicht evangelisch waren, aber durch die Taufe einer anderen christlichen Kirche angehört haben, dann werden Sie nicht noch einmal getauft.
Denn die Taufe ist einmalig.
Wer bisher keiner Kirche angehörte, wird in einem Gottesdienst mit der Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen.  

Die Konfession wechseln – ein Sonderfall des Eintritts Manchmal ergibt es sich im Laufe eines Glaubenslebens, dass man in der einen Konfession getauft ist, sich aber zunehmend in einer anderen Konfession zu Hause fühlt. Dann kann es sich nahe legen, zu dieser anderen Kirche überzutreten – zu ‘konvertieren’.
Dazu ist zunächst der formale Austritt aus der Herkunftskirche erforderlich – dies geschieht beim zuständigen Amtsgericht Siegburg. Anschließend erfolgt die Aufnahme in die evangelische Gemeinde.
Empfehlenswert ist jedoch, schon vorab den Kontakt zu einem Mitglied unseres Pfarr-Teams herzustellen.  

Gibt es vor dem Eintritt eine Prüfung?
Ganz klar nein! Es muss sich auch niemand für die Gründe seines Eintritts oder eines zurückliegenden Austritts rechtfertigen. Zur Aufnahme gehört jedoch ein vorbereitendes Gespräch, in dem auch diese Themen vertraulich angesprochen werden können.

Welche Kosten entstehen?
Der Eintritt selbst ist kostenfrei. Als neue Mitglieder beteiligen sich diejenigen, die Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen, mit der Kirchensteuer an der Finanzierung der vielfältigen Aufgaben ihrer Kirche. Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer.
Durch die Kopplung an die Lohn- und Einkommenssteuer nehmen die Kirchen Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer in der Ausbildung ist oder arbeitslos oder eine kleine Rente beizeht, zahlt auch keine Kirchensteuer.

Welche Vorteile habe ich durch einen Eintritt?
… in der Gemeinde erleben Sie Gemeinschaft, Gottesdienst und geistliches Leben.
… Sie dürfen am Abendmahl teilnehmen.
… Sie dürfen Pate eines Taufkindes werden.
… Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Betreuung sowie auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Beerdigung.
… Sie können die vielfältigen Angebote der evangelischen Kirche nutzen etwa in den Bereichen Jugend, Erwachsenenbildung und Kultur.
… Sie profitieren vom ehrenamtlichen Engagement anderer im sozialen, kulturellen und kirchenmusikalischen Bereich – oder können sich selbst dort einbringen.
… Sie haben das Wahlrecht bei Presbyteriumswahlen und dürfen selber für ein solches Leitungsamt kandidieren.