Elternrat

Der Elternrat stellt die Elternvertretung in der Kindertagesstätte dar und soll die Gesamtheit der gesamten Elternschaft vertreten. Er unterstützt die Interessen der Eltern und Kinder, soll aber gleichzeitig auch für die pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte ein wichtiger Ansprechpartner sein. Er nimmt somit eine wichtige Vermittlungsposition ein.

Der Elternrat wird einmal jährlich für das Kindergartenjahr gewählt und setzt sich aus mindestens zwei Elternvertretern zusammen.
Der Elternat kann zwei Vorsitzende wählen. Nur der gewählte Elternvertreter nimmt an den Elternratssitzungen teil. Der Elternvertreter kann nicht durch andere Vertreter ersetzt werden.

Der Elternrat übernimmt u.a. folgende Aufgaben:
• Austausch mit der gesamten Elternschaft
• Austausch mit der Einrichtungsleitung der Kindertagestätte und dem
pädagogischen Personal
• Austausch mit anderen Ansprechpartnern
• Einberufen weiterer Elternversammlungen
• Regelmäßige Treffen der Mitglieder des Elternrates
• Austausch bei Elternstammtischen
• Organisation, Durchführung und Begleitung von Projekten
• Beteiligung an der Organisation von Festen der Kindertagesstätte

Der Elternbeirat setzt sich derzeit aus diesen Elternvertreterinnen zusammen
… Frau Göhring
… Frau Hausmann
… Frau Sandmann.
Die Kontaktdaten der Elternratsmitglieder finden Sie auf einem Aushang im Flur der Kindertagestätte.