17.9.: Gemeinde-versammlung
Was unsere Kirchengemeinde umtreibt, wird diskutiert bei der Gemeindeversammlung am Sonntag, 17. September. Ab 11.15 Uhr informiert das Presbyterium in der Christuskirche über die aktuellen Entscheidungen des gewählten Gemeindevorstands.
Ganz oben auf der Tagesordnung steht die Presbyteriumswahl im Februar 2024.
Erstmals kann dabei auch online abgestimmt werden. Alle 7.300 Evangelische in Hennef sollen dazu angeschrieben werden.
Das Presbyterium wird turnusgemäß alle vier Jahre neu gewählt. Die Hennefer Gemeindeglieder bestimmen per Wahlzettel 15 Gemeindemitglieder und zwei Mitarbeitende, die gemeinsam mit den vier Pfarrstelleninhabern das Leitungsgremium bilden.
Allen Kandidierenden werden vorgestellt
Bei der Gemeindeversammlung Mitte September werden alle bisherigen Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt. 17 Bewerbungen liegen aktuell vor.
Wenigstens ein Gemeindeglied, das zur Mitarbeit im Presbyterium bereit ist, wird noch gesucht. Auf der Gemeindeversammlung ist die letzte Möglichkeit, weitere Kandidierende zu benennen.
Weitere Themen: Finanzen, Jerusalemleuchter, Visitation
Später in der Tagesordnung berichtet Finanzkirchmeisterin Carola Juschka über die finanzielle Situation der Kirchengemeinde.
Jugendpresbyter Clemens Hoffmann klärt auf über den Verbleib des Jerusalemleuchters, der seit den 1960ern den Chorraum der Christuskirche schmückt. Das Kunstwerk, eine Arbeit von Prof. Franz Rickert, wird derzeit in einer Fachwerkstatt in Niedersachsen generalüberholt.
Berichtet wird zuletzt von der Kooperativen Visitation des Kreissynodalvorstands. Zum ersten Mal nach über 25 Jahren besucht das Leitungsgremium des Kirchenkreises wieder in offizieller Funktion die Kirchengemeinde Hennef. Am Tag zuvor kommt es im Gemeindezentrum an der Christuskirche mit Vertretern evangelischer Gemeinde in Bad Honnef, Troisdorf, Bonn-Beuel und Hennef ins Gespräch.
Für weitere Themen ist die Tagesordnung der Gemeindeversammlung offen. Themenwünsche können beim Vorsitzenden des Presbyteriums, Pfarrer Stefan Heinemann, angemeldet werden.
Die Durchführung einer öffentlichen Gemeindeversammlung mindestens einmal im Jahr ist durch die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland vorgeschrieben.