Presbyterium: Kandidaten gelten als gewählt

Da in unserer Kirchengemeinde nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumswahl 2020 gewonnen werden konnten, hat der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises ‘An Sieg und Rhein’ eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Damit gelten folgende Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt:

Johnson David
Lydia Jüschke
Carola Juschka
Ute Kleinsorge
Thomas Koch
Khanh-Duc Kuttig
Thomas Lueg
Helmut Scheid
Kirsten Schönauer
Christina Schramm
Peter Waidelich
Boris Zanella

Beruflich Mitarbeitende:

Tanja Harrenberger
Galina Mehl

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand, Kirchenkreis An Sieg und Rhein, Zeughausstr. 7 – 9, 53721 Siegburg schriftlich unter Angabe von Gründen Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.

Die aktuellen Mitglieder des Presbyteriums bleiben im Amt bis zur Einführung des neuen Presbyteriums, die für den 29. März 2020 angesetzt ist.